Im Urlaub verwandeln sich Reisende nicht nur zu Entdeckern oder Sprachgenies. Manche Urlauber werden in fremden Ländern schnell mal zu Piraten – genauer gesagt zu Produktpiraten. Neben Ansichtskarten und Urlaubsfotos wandern in vielen Fällen auch gerne gefälschte Markenprodukte in den Koffer. Besonders beliebt: Modeimitate. Doch ab wann sorgen nachgemachte Handtaschen und Armbanduhren überhaupt für Ärger im Urlaubsparadies und dürfen Mode-Fans nicht doch ein paar Schnäppchen mit nach Hause bringen? Wir liefern die Antworten.
Plagiat-Shopping ist erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen
Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich ist der Kauf von Designer-Imitaten nicht strafbar. Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gelten Einschränkungen grundsätzlich nur für Genussmittel wie Zigaretten oder Branntwein. Wer jedoch im EU-Ausland der Lust nach billiger Luxusmode frönt, muss sich dabei an klare Spielregeln halten. Das Einführen von nachgeahmten T-Shirts, Jeans oder Schuhen ist nämlich nur unter zwei bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Wenn die aus dem Ausland mitgebrachte Ware bei Schiffs- oder Flugreisen einen Wert von 430 Euro pro Person nicht überschreitet. Bei der Rückreise per Bahn oder Auto sind schon 300 Euro das Limit. Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Höchstgrenze bei 175 Euro.
- Die Waren ausschließlich nur für den privaten Gebrauch vorgesehen sind und kein Handel mit ihnen getrieben wird.
Der Handel mit nachgemachten Produkten ist strafbar
Denn der gewinnbringende Weiterverkauf von Kopien stellt eine Straftat dar. Schließlich hat es der deutsche Staat gar nicht gerne, wenn ihm wertvolle Steuergelder entgehen. Urlauber sollten trotz des hohen Freibetrags die Menge an Fake-Produkten immer in Grenzen halten. Wer sich zusätzlich mit Kleidung für Eltern, Tanten und Cousinen eindeckt, lenkt schnell den Verdacht des illegalen Handels auf sich und das kann hohe Strafen nach sich ziehen. Die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ ist dann vollkommen zwecklos.
Bei nichtdeklarierten Mitbringseln wird es teuer
Vor der Heimreise ist also Nachrechnen Pflicht. Wer bei der Ankunft am Flughafen den grünen Zoll-Ausgang nimmt, verspricht dadurch automatisch, die zulässige Höchstgrenze nicht überschritten zu haben. Stellt sich bei einer unvorhergesehenen Stichprobe durch die Beamten der Bundespolizei jedoch das Gegenteil heraus, geht es ans Geld. Noch direkt vor Ort wird der Zollzuschlag fällig. Im schlimmsten Fall folgt zusätzlich ein Strafverfahren. Besonders ernst wird es, wenn Urlauber für die gekauften Sachen keine Belege vorweisen können. Dann schätzen die Beamten den Preis und zwar wie folgt:
Fall 1: Liegt der festgestellte Wert der Einkäufe nach Abzug des zulässigen Freibetrags noch bei bis zu 700 Euro, wird eine zusätzliche Pauschalsteuer von 17,5 Prozent fällig. Diese Regelung greift übrigens nicht nur im Fall von Produktpiraterie, sondern sie gilt für alle im Ausland gekauften und nicht deklarierten Produkte.
Fall 2: Bei einem Restwert von über 700 Euro kommen sowohl 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer sowie ein fester Zollsatz oben drauf.
Sind die Beamten letztendlich der Meinung, dass die Plagiate für den Handel bestimmt sind, wird es richtig ungemütlich. Hier handelt es sich um den Tatbestand der Markenrechtsverletzung. Das hat Bußgelder zur Folge und die jeweiligen Konzerne haben das Recht auf Schadensersatz.
Stark unterschätze Risiken
Trotzdem gilt Produktpiraterie immer noch als Kavaliersdelikt. Dabei hat der Kauf von gefälschter Kleidung neben hohen finanziellen Konsequenzen noch weitreichendere Folgen, denen sich Reisende oft nicht bewusst sind:
- Moralische Verantwortung: Dass Plagiatsware so günstig ist, kommt nicht von ungefähr. Die Fake-Produkte werden in vielen Fällen auf Kosten schlecht bezahlter Arbeiter in Billiglohnländern produziert. Urlauber, die sich ein Stück „Luxus“ gönnen, nehmen damit gleichzeitig in Kauf, dass dafür irgendwo anders auf der Welt ein Mensch ausgebeutet wird. Wer das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, sollte von Plagiaten grundsätzlich die Finger lassen und lieber auf fair gehandelte Produkte setzen.
- Hoher, wirtschaftlicher Schaden: Durch Kopien aller Art gehen jährlich nicht nur Konzernen Millionengewinne durch die Lappen. Die Lust nach augenscheinlicher „Markenware“ ist damit auch ein Betrug der heimischen Volkswirtschaft, die dadurch wichtiger Steuermittel beraubt wird. Insgesamt gehen Schätzungen davon aus, dass nachgemachte Produkte global gesehen einen Schaden von mehr als 250 Milliarden US-Dollar jährlich verursachen
Zudem halten billige Markenkopien die Urlaubsstimmung nicht lange aufrecht. Kleidung ist in vielen Fällen bereits nach der ersten Wäsche zu klein, Schmuck fällt auseinander oder läuft an und Uhren geben schnell den Geist auf.
Erinnerungen und Erlebnisse sollten einen Urlaub prägen
Alles in allem ist der Kauf von Fashion-Imitaten grundsätzlich eine legale Sache, sofern sich Urlauber an die geltenden Gesetze halten. Wer das nicht tut, riskiert im schlimmsten Fall hohe Geldbußen oder Strafverfahren. Was dabei jedoch oft vernachlässigt wird, ist der moralische Aspekt der Produktpiraterie. Die Gier nach Billig-Luxus wird meist auf dem Rücken kleiner und schlechtbezahlter Produzenten ausgetragen. Zudem betrügen Reisende durch den Kauf der Kopien den eigenen Staat. Und das muss nicht sein. Vielmehr sollten im Urlaub schöne Erlebnisse sowie die gemeinsame Zeit mit den Liebsten im Vordergrund stehen und nicht das, was man am Körper trägt.